Rechtsprechung
VG München, 16.07.2015 - M 22 S 15.50566 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Abschiebung nach Bulgarien; lediger junger Mann; keine systemischen Mängel in Bulgarien
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Keine systemischen Mängel im Asylverfahren in Bulgarien
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 21.12.2011 - C-411/10
Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …
Auszug aus VG München, 16.07.2015 - M 22 S 15.50566
Nach dem Prinzip der normativen Vergewisserung (vgl. BVerfG, U.v. 14.5.1996 - 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93 - juris) bzw. dem Prinzip des gegenseitigen Vertrauens (vgl. EuGH, U.v. 21.12.2011 - C-411/10 und C-493/10 - juris) gilt die Vermutung, dass die Behandlung der Asylbewerber in jedem einzelnen Mitgliedstaat der Europäischen Union den Vorschriften der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), der Europäischen Konvention für Menschenrechte (EMRK) und der Grundrechtecharta (GR-Charta) entspricht.Vielmehr obliegt den nationalen Gerichten die Prüfung, ob es im jeweiligen Mitgliedstaat Anhaltspunkte für systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber gibt, welche zu einer Gefahr für die Antragsteller führen, bei Rückführung in den zuständigen Mitgliedstaat einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung i.S.v. Art. 4 GR-Charta ausgesetzt zu werden (vgl. EuGH v. 21.12.2011 a.a.O.).
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
Sichere Drittstaaten
Auszug aus VG München, 16.07.2015 - M 22 S 15.50566
Nach dem Prinzip der normativen Vergewisserung (vgl. BVerfG, U.v. 14.5.1996 - 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93 - juris) bzw. dem Prinzip des gegenseitigen Vertrauens (vgl. EuGH, U.v. 21.12.2011 - C-411/10 und C-493/10 - juris) gilt die Vermutung, dass die Behandlung der Asylbewerber in jedem einzelnen Mitgliedstaat der Europäischen Union den Vorschriften der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), der Europäischen Konvention für Menschenrechte (EMRK) und der Grundrechtecharta (GR-Charta) entspricht. - BVerwG, 06.06.2014 - 10 B 35.14
Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche …
Auszug aus VG München, 16.07.2015 - M 22 S 15.50566
Von systemischen Mängeln ist nur dann auszugehen, wenn das Asylverfahren oder die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber regelhaft so defizitär sind, dass zu erwarten ist, dass dem Asylbewerber im konkret zu entscheidenden Einzelfall mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht (vgl. BVerwG, B.v. 19.3.2014 - 10 B 6.14 - juris; BVerwG, B.v. 6.6.2014 - 10 B 35/14 - juris).
- BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14
Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche …
Auszug aus VG München, 16.07.2015 - M 22 S 15.50566
Von systemischen Mängeln ist nur dann auszugehen, wenn das Asylverfahren oder die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber regelhaft so defizitär sind, dass zu erwarten ist, dass dem Asylbewerber im konkret zu entscheidenden Einzelfall mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht (vgl. BVerwG, B.v. 19.3.2014 - 10 B 6.14 - juris; BVerwG, B.v. 6.6.2014 - 10 B 35/14 - juris). - VGH Bayern, 12.03.2014 - 10 CE 14.427
Im Rahmen einer Abschiebungsanordnung nach § 34a AsylVfG hat das Bundesamt sowohl …
Auszug aus VG München, 16.07.2015 - M 22 S 15.50566
Der Abschiebung des Antragstellers stehen auch keine inlandsbezogenen Abschiebungshindernisse entgegen, zu deren Prüfung das Bundesamt in Fällen der Abschiebungsanordnung nach § 34a AsylVfG verpflichtet ist (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2014 - 10 CE 14.427 - juris). - VGH Baden-Württemberg, 18.03.2015 - A 11 S 2042/14
Überstellung nach Bulgarien möglich
Auszug aus VG München, 16.07.2015 - M 22 S 15.50566
Unter Anwendung dieser Maßstäbe ist im Einklang mit der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayVGH, U.v. 29.1.15 - 13a B 14.50039 - juris; VGH BW, U.v. 18.3.2015 - A 11 S 2042/14 - juris, jeweils mit ausführlicher Auswertung der vorliegenden Erkenntnismittel und w.N.), die sich das Gericht zu eigen macht, trotz der in Bulgarien wohl noch vorhandenen punktuellen Defizite nicht davon auszugehen, dass der alleinstehende Antragsteller bei einer Rücküberstellung nach Bulgarien aufgrund systemischer Mängel des dortigen Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung ausgesetzt zu sein. - VGH Bayern, 29.01.2015 - 13a B 14.50039
Gegen einen Bescheid, mit dem der Asylantrag nach § 27a AsylVfG als unzulässig …
Auszug aus VG München, 16.07.2015 - M 22 S 15.50566
Unter Anwendung dieser Maßstäbe ist im Einklang mit der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayVGH, U.v. 29.1.15 - 13a B 14.50039 - juris; VGH BW, U.v. 18.3.2015 - A 11 S 2042/14 - juris, jeweils mit ausführlicher Auswertung der vorliegenden Erkenntnismittel und w.N.), die sich das Gericht zu eigen macht, trotz der in Bulgarien wohl noch vorhandenen punktuellen Defizite nicht davon auszugehen, dass der alleinstehende Antragsteller bei einer Rücküberstellung nach Bulgarien aufgrund systemischer Mängel des dortigen Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung ausgesetzt zu sein.